Arten brauchen Namen, Gesichter und Geschichten!
Erst etwa 1,5 Millionen Tierarten sind entdeckt, man vermutet aber 3-30 oder gar 100 Millionen auf dem Planeten. Viele davon in Regenwäldern, Savannen, Gebirgen, Böden, Korallenriffen und der Tiefsee. Also sind noch mindestens 80-95% der Arten unbekannt - und das Anfang des 21. Jahrhunderts!
Staatliche Gelder für Artenforschung und die Beschreibung der vielen Millionen neuer Arten gibt es nach wie vor kaum. Die planetarische Artenvielfalt stirbt viel schneller, als wir Häufchen verbleibender TaxonomInnen sie erfassen könnten. Also versuchen wir, über private Initiativen zu erforschen und zu retten, was noch zu retten ist.
Mit der neu gegründeten, gemeinnützigen "Forschungsfirma" wollen wir eine Lücke füllen: Arten entdecken, beschreiben und erhalten!
Gemeinnützige
"Artenvielfalt erforschen und retten"
UG (haftungsbeschränkt)
Gesellschaftsvertrag (Auszug, Entwurf)
§ 1 Firma, Sitz
Die Firma der Gesellschaft lautet: Gemeinnützige „Artenvielfalt erforschen und retten“ UG (haftungsbeschränkt). Sitz der Gesellschaft ist München.
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes und des Umweltschutzes gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 8 AO, die Förderung von Wissenschaft und Forschung gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 1 AO sowie der Förderung der Bildung gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 7 AO
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) die wissenschaftliche Erforschung und den Erhalt der lokalen und globalen Artenvielfalt samt ihrer Lebensräume
a1) die Planung, Durchführung, Auswertung und Präsentation von Forschungsprojekten
a2) den Aufbau von Instituten, Forschungs- und Bildungsstätten sowie deren Ausstattung, Betrieb und Entwicklung
a3) Forschungs- und Studienfahrten, sowie die Organisation, Durchführung und Auswertung von Expeditionen
a4) wissenschaftliche und populäre Publikationen, Präsentationen, Ausstellungen, Workshops und Kongresse
a5) Ankauf, Pacht und Renaturierung von Flächen zu ihrem Schutz oder zu ihrer Erforschung
b) die Information und Bildung der breiten Öffentlichkeit zu diesem Thema
b1) durch Gestaltung und Durchführung von Ausstellungen, Vorträgen, Veranstaltungen und Kampagnen zu Forschungs-, Natur- und Umweltschutz relevanten Themen
c) die Aus- und Fortbildung von wissenschaftlichen, technischen, studentischen und ehrenamtlichen Helfern inklusive Vergabe von Stipendien und Preisen
d) Weiterer Zweck ist die Beschaffung und Weiterleitung von Sammlungsstücken, wissenschaftlichen Materialien und Geräten, sowie von Mitteln an eine steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zwecks Förderung des Naturschutzes, der Wissenschaft und Forschung sowie der Bildung.
§ 3 Selbstlosigkeit
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Vermögensbindung
Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt an Panguana Stiftung, DSZ Deutsches Stiftungszentrum, als Empfangsbevollmächtigter für die Panguana Stiftung Barkhovenallee 1, 45239 Essen, Steuernummer 112/5950/5580, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 5 Dauer der Gesellschaft
Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.
Eintrag ins Handelsregister ist soeben erfolgt. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist derzeit Prof. Dr. Michael Schrödl, München